Hinweise
Nachrangigkeit
Ist die Sicherung des Bestands Ihrer sozialen Dienstleistungen/Ihrer Einrichtung mit anderen Mitteln erreichbar, sind die Zuschüsse nach dem SodEG nachrangig.
Ausschluss
Sollte trotz der pandemiebedingten Einschränkungen die Erbringung sozialer Dienstleistungen ohne Einschränkungen weiterhin möglich sein, ist eine finanzielle Unterstützung nach dem SodEG nicht angezeigt.
Antragstellung
Sie können zwischen einem Gesamtantrag, bezogen auf den gesamten Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (mit Ausnahme der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) und Einzelanträgen pro Unfallversicherungsträger (UVT) wählen.
Einzelantrag
Sie können für jeden UVT einen Antrag ausfüllen, mit der Möglichkeit, ggf. unterschiedliche prozentuale Zuschusshöhen zu beantragen.
Gesamtantrag
Es ist nur ein Antrag erforderlich. Die beantragte Zuschusshöhe bezieht sich auf alle Unfallversicherungsträger.
Sollte eine IK-Nr. vorhanden sein, empfehlen wir diese unbedingt anzugeben, da die IK-Nr. das Verfahren beschleunigt.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
Soweit auch mit der Berufsgenossenschaft der SVLFG ein Rechtsverhältnis bestand, wenden Sie sich bitte direkt an die SVLFG.